Weitere Neuregelungen zur Einwanderung von Fachkräften in Kraft

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Berlin (dpa/d.de) – In Deutschland ist am 1.März die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Geschaffen wird damit unter anderem eine Aufenthaltsmöglichkeit für Ausländer aufgrund berufspraktischer Erfahrung. Menschen aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. 

Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil werteten die Neuregelungen als einen wichtigen Baustein, um der Fachkräftelücke in Deutschland etwas entgegenzusetzen. „Wir bauen bürokratische Hürden ab und machen Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte“, erklärte Faeser. Heil hob hervor, die Neuregelung mache es Fachkräften mit Berufserfahrung und Auszubildenden leichter, nach Deutschland zu kommen. Die erste Stufe der neuen Regelungen, mit denen die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden soll, war bereits im November 2023 in Kraft getreten. Die dritte Stufe ab Juni 2024 beinhaltet unter anderem die Einführung einer Chancenkarte zur Jobsuche.  

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