Sammelklage wegen Preiserhöhung: Mehr als 40.000 Kunden wehren sich gegen Vodafone

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Im vergangenen Jahr dreht Vodafone an der Preisschraube – rund zehn Millionen Kunden zahlen seitdem fünf Euro mehr im Monat. Verbraucherschützer halten diese Preisanhebung für unrechtmäßig und wollen sie kippen. Schon jetzt beteiligen sich Zehntausende an der Klage.

An einer Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone nehmen schon jetzt Zehntausende Menschen teil. Beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz haben sich binnen einer Woche 40.445 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Die Zahl ist vom 30. April, also eine Woche nach Öffnung besagten Registers. Eintragungen sind weiterhin möglich, die Zahl dürfte also noch steigen.

Vodafone
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Der Verband hatte im vergangenen Herbst eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht, weil er bestimmte Preiserhöhungen von Vodafone für unrechtmäßig hält. Rund zehn Millionen Kunden waren von besagten Preiserhöhungen betroffen. Das Verfahren am OLG Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht – für Verbraucher ist es ein schärferes Schwert. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.

Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten, etwa für Energie und für Materialien. Den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit wies es zurück. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.

Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen sind unwirksam

Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig – also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden – erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.

Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen.

This article was first published at www.n-tv.de

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