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Lieferkettengesetz geht in die zweite Phase

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Lieferkettengesetz geht in die zweite Phase

Berlin (dpa) – Seit einem Jahr gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten auf faire Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Bisher gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, etwa 900 sind das in Deutschland. Vom 1.1.2024 an gilt es für alle Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von den Unternehmen unter anderem, dass sie analysieren, ob in ihrem Lieferketten Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit vorkommen. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gab es 486 Kontrollen im Jahr 2023. Die Behörde zieht dabei eine positive Bilanz: Die Firmen setzten die Anforderungen größtenteils erfolgreich um.

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