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Immobilien 101: Was ist ein Grundstück?

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Immobilien 101: Was ist ein Grundstück?

Ein Grundstück ist ein unbebautes Stück Land, das als Eigentum oder Nutzungsrecht einer Person oder Organisation gehört. Es kann sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke geben, einschließlich Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Betriebsgrundstücke und landwirtschaftliche Flächen. Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienmarktes. Bei der Bewertung eines Grundstücks spielen Faktoren wie Lage, Größe, Bodenrichtwert und vorhandene Gebäude eine Rolle.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Ein Grundstück ist ein unbebautes Stück Land.
  • Es kann sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke geben.
  • Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienmarktes.
  • Bei der Bewertung eines Grundstücks spielen Faktoren wie Lage, Größe, Bodenrichtwert und vorhandene Gebäude eine Rolle.

Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung abzugeben, unabhängig davon, ob sie das Grundstück selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Dies gilt sowohl für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen als auch für bebaute und unbebaute Grundstücke. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen darunter. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die Erbbauberechtigten von Grundstücken mit Erbbaurecht, sowie der Eigentümer des Grundstücks bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden die Grundsteuererklärung abgeben müssen.

Die Grundsteuererklärung ist eine formelle Pflicht, die unabhängig von der Art der Nutzung des Grundbesitzes besteht. Sie dient dazu, die Grundsteuer, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu entrichten ist, zu berechnen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden und wird zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet.

Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung zu beachten, um möglichen Verzögerungen oder Sanktionen vorzubeugen. In der Regel muss die Grundsteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Bei verspäteter Abgabe können Bußgelder oder Zwangsgeldverfahren drohen.

Um sicherzustellen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz ihre Pflichten erfüllen, können die Finanzämter Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen, wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wird oder unvollständig ist. Es ist daher ratsam, die Grundsteuererklärung rechtzeitig und sorgfältig auszufüllen und gegebenenfalls Unterstützung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder den Finanzämtern in Anspruch zu nehmen.

Welche Unterlagen braucht man für die Grundsteuererklärung?

Um eine korrekte Grundsteuererklärung abzugeben, benötigt man bestimmte Unterlagen. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, aber im Allgemeinen sollten folgende Informationen angegeben werden:

  • Größe des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen
  • Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Steuernummer der Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Informationen können weitere Unterlagen hilfreich sein, müssen jedoch nicht mit eingereicht werden. Dazu gehören der Grundbuchauszug, der Katasterauszug, die Bauunterlagen des Gebäudes sowie der Kauf- oder Schenkungsvertrag. Es ist ratsam, diese Dokumente bereitzuhalten, falls das Finanzamt weitere Nachweise anfordert.

Benötigte Unterlagen für die Grundsteuererklärung Bundesland
Größe des Grundstücks Alle Bundesländer
Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) Alle Bundesländer
Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen Alle Bundesländer
Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks Alle Bundesländer
Bodenrichtwert Alle Bundesländer
Baujahr des Gebäudes Alle Bundesländer
Wohn- bzw. Nutzfläche Alle Bundesländer
Anzahl der Garagenstellplätze Alle Bundesländer
Steuernummer der Eigentümerinnen und Eigentümer Alle Bundesländer
Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer Alle Bundesländer
Grundbuchauszug Je nach Bedarf
Katasterauszug Je nach Bedarf
Bauunterlagen Je nach Bedarf
Kauf- oder Schenkungsvertrag Je nach Bedarf

Wo findet man den Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Angabe bei der Bewertung von Grundstücken. Er gibt den durchschnittlichen Lagewert eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet an. Um den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Grundbuchauszug: Im Grundbuchauszug sind wichtige Informationen über ein Grundstück, einschließlich des Bodenrichtwerts, enthalten. Dieses Dokument kann beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden.
  2. Katasterauszug: Im Katasterauszug sind geografische Informationen und Flächenangaben zu einem Grundstück enthalten. Auch hier kann der Bodenrichtwert vermerkt sein. Der Katasterauszug kann bei den örtlichen Katasterbehörden oder Vermessungsämtern beantragt werden.
  3. Gutachterausschüsse: Die Gutachterausschüsse der Länder sind zuständig für die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Sie können online auf den Websites der Gutachterausschüsse oder über das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D) abgerufen werden. Dabei ist zu beachten, dass die genaue Vorgehensweise zur Suche des Bodenrichtwerts je nach Bundesland variieren kann.

Es ist wichtig, den aktuellen Bodenrichtwert für ein Grundstück zu ermitteln, da er eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Ermittlung des Bodenrichtwerts kann es hilfreich sein, sich an die örtlichen Gutachterausschüsse oder Expertinnen und Experten im Bereich der Immobilienbewertung zu wenden.

Bundesland Gutachterausschuss-Website BORIS-D
Baden-Württemberg www.gag.baden-wuerttemberg.de www.boris-bw.de
Bayern www.gutachterausschuesse.bayern.de www.boris.bayern.de
Berlin www.gutachterausschuss-berlin.de fbinter.stadt-berlin.de
Brandenburg gutachterausschuesse.brandenburg.de www.boris-brandenburg.de

Die Tabelle zeigt einige Beispiele für Gutachterausschüsse und Plattformen zur Bodenrichtwertrecherche in verschiedenen Bundesländern. Es ist ratsam, die offiziellen Websites der Gutachterausschüsse oder das BORIS-D-System zu nutzen, um den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück zu finden.

Bodenrichtwert

Welches Programm sollte man für die Grundsteuererklärung nutzen?

Um die Grundsteuererklärung schnell und einfach abzugeben, empfehle ich die Nutzung des kostenlosen Online-Services “Grundsteuererklärung für Privateigentum” des Bundesfinanzministeriums. Dieses praktische Tool erleichtert die elektronische Abgabe im Vergleich zum offiziellen Steuerportal ELSTER. Es eignet sich besonders gut für einfache Fälle wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke.

Der Online-Service des Bundesfinanzministeriums bietet den Vorteil einer benutzerfreundlichen Oberfläche und einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung. Die Daten können direkt online eingegeben, gespeichert und übermittelt werden. Zudem sind bereits viele relevante Felder vorausgefüllt, was Zeit und Mühe spart. Der Service ist sicher und geschützt, sodass Sie sich keine Sorgen um den Datenschutz machen müssen.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, gedruckte Formulare zu nutzen, die in einigen Ämtern ausliegen oder online heruntergeladen werden können. Diese müssen dann ausgefüllt und per Post an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungsdauer bei der Papierform länger sein kann als bei der elektronischen Abgabe.

Schritt für Schritt zur elektronischen Abgabe:

  1. Gehen Sie auf die Webseite des Bundesfinanzministeriums.
  2. Wählen Sie den Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigentum”.
  3. Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten oder melden Sie sich mit Ihrem vorhandenen ELSTER-Zugang an.
  4. Folgen Sie den Anweisungen und geben Sie alle erforderlichen Informationen ein.
  5. Überprüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und speichern Sie die Daten.
  6. Übermitteln Sie die Grundsteuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Mit diesem einfachen Online-Service des Bundesfinanzministeriums können Sie die Grundsteuererklärung schnell erledigen und sich Zeit und Aufwand sparen. Probieren Sie es aus und machen Sie Ihren Steuerprozess stressfrei und effizient.

Kann man die Grundsteuererklärung nur elektronisch abgeben?

Die Grundsteuererklärung kann in der Regel nur elektronisch abgegeben werden. Dies ist die bevorzugte Methode zur Übermittlung der Steuererklärung, da sie effizienter ist und den Prozess beschleunigt. Die elektronische Abgabe ermöglicht den Finanzämtern eine schnellere Bearbeitung der Erklärungen und erleichtert die Datenverarbeitung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Ausnahmefällen die Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform möglich ist.

In Ausnahmefällen, in denen die elektronische Abgabe “persönlich unzumutbar” ist, bieten einige Bundesländer die Möglichkeit, die Erklärung in Papierform einzureichen. Hierfür muss ein Härtefallantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder technischen Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die elektronische Abgabe durchzuführen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die elektronische Abgabe in den meisten Fällen die Regel ist und die Papierform nur in Ausnahmefällen möglich ist. Es wird empfohlen, sich vorab bei den Finanzämtern zu erkundigen, ob ein Härtefallantrag gestellt werden kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Vorteile der elektronischen Abgabe Nachteile der elektronischen Abgabe
  • Schnellere Bearbeitung der Erklärungen
  • Einfachere Datenverarbeitung
  • Effizienter Prozess
  • Persönliche Unzumutbarkeit in einigen Ausnahmefällen
  • Technische Schwierigkeiten für manche Personen
  • Gesundheitliche Gründe für manche Personen

elektronische Grundsteuererklärung

Die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung ist die bevorzugte Methode zur Übermittlung. Sie bietet zahlreiche Vorteile wie eine schnellere Bearbeitung und effiziente Datenverarbeitung. In Ausnahmefällen, in denen die elektronische Abgabe “persönlich unzumutbar” ist, kann die Erklärung jedoch auch in Papierform eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Finanzämtern über die genauen Voraussetzungen für eine Abgabe in Papierform zu informieren.

Worauf sollte man bei der Grundsteuererklärung achten?

Bei der Grundsteuererklärung ist es besonders wichtig, auf die Wert- und Flächenangaben zu achten. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und können bei falscher Angabe zu finanziellen Nachteilen führen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist der aktuelle Bodenrichtwert, der den durchschnittlichen Lagewert des Grundstücks widerspiegelt. Es ist ratsam, diesen Wert sorgfältig zu ermitteln und korrekt einzutragen.

Des Weiteren sollte man darauf achten, eventuelle Fehler in den Datenblättern zu korrigieren. Überprüfen Sie alle Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Grundsteuerbelastung führen und zu zusätzlichen Kosten führen.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, sich über die benötigten Unterlagen im Voraus zu informieren und diese bereitzuhalten. Je nach Bundesland können die Anforderungen variieren, aber in der Regel werden Angaben wie die Größe des Grundstücks, der Bodenrichtwert, das Baujahr des Gebäudes und die Wohn- bzw. Nutzfläche benötigt. Zusätzliche Unterlagen wie der Grundbuch- oder Katasterauszug sowie Bauunterlagen können hilfreich sein, aber nicht immer erforderlich.

Insgesamt ist es wichtig, bei der Grundsteuererklärung sorgfältig vorzugehen, genaue Angaben zu machen und eventuelle Fehler zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen die Finanzämter zur Verfügung und können weitere Hilfestellung bieten.

Table: Beispieldaten für Wert- und Flächenangaben

Grundstück Fläche (m²) Bodenrichtwert (€/m²) Gebäude Wohnfläche (m²)
Grundstück 1 500 250 Einfamilienhaus 150
Grundstück 2 800 300 Mehrfamilienhaus 250
Grundstück 3 1200 200 Industriegebäude 600

Wo findet man Hilfe bei der Grundsteuererklärung?

Die Abgabe der Grundsteuererklärung kann eine komplizierte Aufgabe sein, insbesondere wenn man mit dem Prozess nicht vertraut ist. Glücklicherweise stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterstützung zu erhalten. Hier sind einige der wichtigsten Ressourcen, die Ihnen helfen können:

Finanzämter:

Die Finanzämter sind Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zur Grundsteuererklärung haben. Sie können Ihnen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Fristen und anderen relevanten Themen geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter können Ihnen bei Unklarheiten weiterhelfen und Ihnen bei der Ausfüllung der Erklärung helfen.

Checklisten und Ausfüllhilfen:

Viele Finanzämter stellen auf ihren Internetseiten Checklisten und Ausfüllhilfen zur Verfügung, um Ihnen bei der Vorbereitung und Ausfüllung der Grundsteuererklärung zu helfen. Diese Dokumente führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen angeben.

Grundsteuer-Hotlines:

Einige Finanzverwaltungen bieten kostenlose Hotlines an, bei denen Sie spezifische Fragen zur Grundsteuererklärung stellen können. Diese Hotlines sind besonders nützlich, wenn Sie technische oder komplexe Fragen haben und eine direkte Antwort von einem Experten benötigen.

Indem Sie diese Ressourcen nutzen, können Sie sicherstellen, dass Sie die Grundsteuererklärung korrekt ausfüllen und mögliche Fehler oder Verzögerungen vermeiden. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig informieren und bei Bedarf Unterstützung suchen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.


Bitte beachten Sie, dass ich kein Steuerberater bin und die Informationen in diesem Artikel nicht als rechtliche Beratung angesehen werden sollten. Konsultieren Sie bei Fragen oder Bedenken immer einen professionellen Steuerberater.

Wann sollte man einen Antrag auf Verlängerung stellen?

Wenn absehbar ist, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht eingehalten werden kann, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Verlängerung erforderlich sein kann. Zum Beispiel kann es sein, dass bestimmte Bauunterlagen noch nicht vollständig vorliegen oder dass eine professionelle Flächenvermessung durchgeführt werden muss, um genaue Angaben machen zu können.

Um einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, sollte man frühzeitig handeln und diesen beim zuständigen Finanzamt einreichen. In der Regel ist es ratsam, einen schriftlichen Antrag zu stellen und die Gründe für die Verlängerung ausführlich zu erläutern. Je nach Bundesland können die genauen Regelungen und Fristen für die Antragstellung variieren, daher sollte man sich vorab informieren.

Ein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung kann dabei helfen, möglichen zeitlichen Engpässen vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Grundsteuererklärung korrekt und vollständig abgegeben werden kann. Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig zu begründen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen beizufügen, um die Chancen auf eine positive Entscheidung seitens des Finanzamts zu erhöhen.

Gründe für einen Antrag auf Verlängerung: Zuständiges Finanzamt kontaktieren:
Fehlende Bauunterlagen Für die Kontaktdaten des zuständigen Finanzamts können Sie die Webseite des Bundeszentralamts für Steuern oder das örtliche Telefonbuch nutzen.
Notwendige Flächenvermessung
Sonstige persönliche oder berufliche Gründe

Mit einer rechtzeitigen Antragstellung auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung können mögliche Sanktionen vermieden werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen und Fristen auseinanderzusetzen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Das ändert sich durch die Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist eine notwendige Veränderung, die aufgrund der verfassungswidrig eingestuften Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern erforderlich wurde. Mit der Reform werden neue Fristen und Termine eingeführt, um das Grundsteuersystem gerechter und transparenter zu gestalten.

Neubewertung der Grundsteuerwerte ab 2022

Ab dem Jahr 2022 wird eine Neubewertung der Grundsteuerwerte durchgeführt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie die Lage, die Größe und der Nutzungszweck des Grundstücks berücksichtigt. Das Ziel dieser Neubewertung ist es, die Basis für eine gerechtere Besteuerung zu schaffen und den aktuellen Wert der Grundstücke angemessen zu berücksichtigen. Nach der Neubewertung werden die neuen Grundsteuerwerte für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

Neuregelung ab 2025

Ab dem Jahr 2025 tritt eine weitere Neuregelung in Kraft. Hierbei wird der ermittelte Grundstückswert als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer verwendet. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Grundsteuerbelastung führen. Die genauen Auswirkungen dieser Neuregelung sind noch nicht absehbar, da die Bewertung der Grundstücke und die Festlegung der Hebesätze noch nicht abgeschlossen sind.

Die Grundsteuerreform bringt somit grundlegende Veränderungen mit sich, die eine gerechtere und transparentere Grundbesteuerung zum Ziel haben. Es ist wichtig, die neuen Fristen und Termine im Auge zu behalten und die notwendigen Informationen für die Neubewertung der Grundsteuerwerte bereitzuhalten. Bei Fragen zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen stehen die Finanzämter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fristen und Termine Änderungen
Ab 2022 Neubewertung der Grundsteuerwerte
Ab 2025 Verwendung des ermittelten Grundstückswerts für die Grundsteuerberechnung

Fazit

Insgesamt ist die Grundsteuererklärung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland eine verpflichtende Aufgabe. Es ist essentiell, die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und den aktuellen Bodenrichtwert korrekt anzugeben. Der kostenlose Online-Service des Bundesfinanzministeriums bietet eine hilfreiche Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen die Finanzämter als Ansprechpartner zur Verfügung. Falls notwendig, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, um zeitliche Engpässe zu vermeiden.

Mit der Grundsteuerreform ergeben sich zukünftig Veränderungen, deren genaue Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Bewertung der Grundstücke und die Festlegung der Hebesätze sind noch nicht abgeschlossen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Reform auf die Grundsteuerberechnung auswirken wird.

Insgesamt ist die ordnungsgemäße Abgabe der Grundsteuererklärung ein wichtiger Schritt für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, um ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen und eine gerechte Verteilung der Grundsteuerbelastung zu gewährleisten.

FAQ

Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen die Grundsteuererklärung abgeben, unabhängig davon, ob sie das Grundstück selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Dies umfasst Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Bei Grundstücken mit Erbbaurecht sind die Erbbauberechtigten zur Abgabe verpflichtet. Auch bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden muss der Eigentümer des Grundstücks die Grundsteuererklärung abgeben.

Welche Unterlagen braucht man für die Grundsteuererklärung?

Die benötigten Unterlagen können je nach Bundesland variieren, jedoch sollten Informationen wie die Größe des Grundstücks, die Lage, der Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen, die Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks, der Bodenrichtwert, das Baujahr des Gebäudes, die Wohn- bzw. Nutzfläche, die Anzahl der Garagenstellplätze, die Steuer-Identifikationsnummer der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Kontaktdaten angegeben werden. Zusätzliche Unterlagen wie der Grundbuch- oder Katasterauszug, die Bauunterlagen, der Kauf- oder Schenkungsvertrag oder die Teilungserklärung bei Wohnungseigentum können hilfreich sein, müssen jedoch nicht mit eingereicht werden.

Wo findet man den Bodenrichtwert?

Den Bodenrichtwert kann man über das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D) oder die Gutachterausschüsse der Länder abrufen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland variieren.

Welches Programm sollte man für die Grundsteuererklärung nutzen?

Es wird empfohlen, den kostenlosen Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigentum” des Bundesfinanzministeriums zu nutzen. Dieser erleichtert die elektronische Abgabe im Vergleich zum offiziellen Steuerportal ELSTER und eignet sich besonders für einfache Fälle wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Es gibt auch die Möglichkeit, gedruckte Formulare zu nutzen, die in einigen Ämtern ausliegen oder online heruntergeladen werden können.

Kann man die Grundsteuererklärung nur elektronisch abgeben?

Es ist in der Regel Pflicht, die Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben. Einzelne Bundesländer ermöglichen jedoch in Ausnahmefällen auch die Abgabe in Papierform, wenn die elektronische Abgabe “persönlich unzumutbar” ist. Hierfür muss ein Härtefallantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Worauf sollte man bei der Grundsteuererklärung achten?

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Wert- und Flächenangaben in der Grundsteuererklärung geschenkt werden, da von ihnen die Bemessung der Grundsteuer abhängt. Es ist wichtig, den aktuellen Bodenrichtwert einzutragen und eventuelle Fehler in den Datenblättern zu korrigieren. Falsche Angaben können teuer werden und zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Grundsteuerbelastung führen.

Wo findet man Hilfe bei der Grundsteuererklärung?

Viele Finanzämter stellen Checklisten, Ausfüllhilfen und Schritt-für-Schritt-Videos im Internet bereit. Zudem gibt es kostenlose “Grundsteuer-Hotlines”, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Detailfragen beantworten. Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten der zuständigen Finanzverwaltungen.

Wann sollte man einen Antrag auf Verlängerung stellen?

Es empfiehlt sich, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, wenn absehbar ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Als Begründung können beispielsweise fehlende Bauunterlagen oder eine professionelle Flächenvermessung angegeben werden. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um möglichen zeitlichen Engpässen vorzubeugen.

Das ändert sich durch die Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, da die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die Reform beinhaltet neue Fristen und Termine, darunter eine Neubewertung der Grundsteuerwerte ab 2022 und eine Neuregelung ab 2025, bei der der ermittelte Grundstückswert zur Berechnung der Grundsteuer verwendet wird.

Quellenverweise