Fondsbesteuerung: Steuern auf ETF und Fonds – darauf sollten Sie jetzt achten

Date:

Vor mehr als sechs Jahren hat die Bundes­regierung die Regeln zur Fonds­besteuerung geändert. Dieses Jahr schlägt das Thema erneut Wellen, weil viele ETF- und Fonds­anleger erst­mals spür­bar Steuern im Voraus zahlen mussten – obwohl sie keine Anteile gewinn­bringend verkauft hatten. Die sogenannte Vorabpauschale kann zu einer jähr­lichen Besteuerung der beliebten thesaurierenden ETF oder Fonds führen. Solche Fonds schütten Dividenden nicht an die Anleger aus, sondern legen sie auto­matisch wieder an.

Die Vorab-Steuern berechnen sich mithilfe des Basiszinses der Bundes­bank. Weil dieser für 2023 erst­mals nach einigen Jahren wieder deutlich über Null liegt, werden viele Anle­gerinnen und Anleger erst 2024 – Jahre nach der Reform – mit der Vorab-Besteuerung ihrer Fonds und ETF konfrontiert. Wir erklären die Spezial­regeln, damit Sie die Abrechnungen von Broker, Fonds­gesell­schaft oder Bank verstehen und am Ende nur die Steuern zahlen, die dem Fiskus wirk­lich zustehen.

Angebot auswählen und weiterlesen

This article was first published at www.test.de

Share post:

Beliebt

Mehr wie das
Verwandt