Deutschland stärkt Völkerstrafrecht

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Berlin (dpa) – Deutschland hat die juristische Verfolgung von im Ausland verübten Kriegsverbrechen verbessert. Einige Gesetzesänderungen stärken die Opfer und erleichtern die Verfolgung von Tätern. Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nun als Nebenkläger aktiv am Prozess vor einem deutschen Gericht teilnehmen. Zudem erhalten sie Anspruch auf einen Anwalt sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung. Neben anderen Regelungen wurde auch der Tatbestand der „sexuellen Sklaverei“ ins deutsche Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Künftig werden Dolmetscher die Verfahren für ausländische Medienvertreter übersetzen. 

Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle im Völkerstrafrecht ein. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.  

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