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Vor mehr als sechs Jahren hat die Bundesregierung die Regeln zur Fondsbesteuerung geändert. Dieses Jahr schlägt das Thema erneut Wellen, weil viele ETF- und Fondsanleger erstmals spürbar Steuern im Voraus zahlen mussten – obwohl sie keine Anteile gewinnbringend verkauft hatten. Die sogenannte Vorabpauschale kann zu einer jährlichen Besteuerung der beliebten thesaurierenden ETF oder Fonds führen. Solche Fonds schütten Dividenden nicht an die Anleger aus, sondern legen sie automatisch wieder an.
Die Vorab-Steuern berechnen sich mithilfe des Basiszinses der Bundesbank. Weil dieser für 2023 erstmals nach einigen Jahren wieder deutlich über Null liegt, werden viele Anlegerinnen und Anleger erst 2024 – Jahre nach der Reform – mit der Vorab-Besteuerung ihrer Fonds und ETF konfrontiert. Wir erklären die Spezialregeln, damit Sie die Abrechnungen von Broker, Fondsgesellschaft oder Bank verstehen und am Ende nur die Steuern zahlen, die dem Fiskus wirklich zustehen.
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